Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Sanierungsbeschluß ohne Bestandsaufnahme. Wohnungseigentum: unzulässige Abänderung eines Eigentümerbeschlusses über Sanierungsfinanzierung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Es entspricht nicht den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu beschließen, wenn eine Bestandsaufnahme über den Umfang der Schäden und deren mögliche Verursacher unterblieben ist.

2. Hat die Gemeinschaft im Rahmen eines Sanierungskonzepts ihren Mitgliedern ermöglicht, einzelne Maßnahmen über einen bestimmten Zeitraum abweichend von diesem Konzept vorzufinanzieren und die Rückzahlung aus dem Gemeinschaftsvermögen zeitlich festgelegt, so kann dieser Beschluß nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Eigentümer zu deren Nachteil geändert werden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738040

NZM 1999, 871

IPuR 1999, 42

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