Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gemäß WoEigG § 12

 

Orientierungssatz

Zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gemäß WoEigG § 12 bedarf es keiner Zustimmung der Gläubiger von Grundpfandrechten, mit denen das Sondereigentum belastet ist, sofern eine Benachteiligung der Gläubiger mit Sicherheit auszuschließen ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1729851

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