Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gemäß WoEigG § 12
Orientierungssatz
Zur Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung gemäß WoEigG § 12 bedarf es keiner Zustimmung der Gläubiger von Grundpfandrechten, mit denen das Sondereigentum belastet ist, sofern eine Benachteiligung der Gläubiger mit Sicherheit auszuschließen ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1729851 |
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