Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Aufnahme des Vorjahressaldos in die Jahresabrechnung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

der Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft, Salden aus der Jahresabrechnung auf neue Rechnung vorzutragen, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung ebenso wie eine Beschlußfassung über eine Jahresabrechnung, die einen nachgetragenen Saldo enthält (so auch OLG Düsseldorf, 1991-03-01, 3 Wx 3/91, WuM 1992, 623).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738777

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?