Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlehensforderung der Bank beim finanzierten Ehevermittlungsvertrag
Orientierungssatz
Besteht beim finanzierten Ehevermittlungsvertrag zwischen der Bank und dem Ehemakler eine enge planmäßige geschäftliche Zusammenarbeit, so ist auf den Darlehensanspruch der Bank BGB § 656 Abs 2 (Verbot der Klagbarkeit) analog anwendbar (so auch LG München I, 1972-05-17, 15 S 650/71, NJW 1972, 2129).
Fundstellen
Haufe-Index 1731429 |
NJW 1974, 1562 |
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