Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlehensforderung der Bank beim finanzierten Ehevermittlungsvertrag

 

Orientierungssatz

Besteht beim finanzierten Ehevermittlungsvertrag zwischen der Bank und dem Ehemakler eine enge planmäßige geschäftliche Zusammenarbeit, so ist auf den Darlehensanspruch der Bank BGB § 656 Abs 2 (Verbot der Klagbarkeit) analog anwendbar (so auch LG München I, 1972-05-17, 15 S 650/71, NJW 1972, 2129).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1731429

NJW 1974, 1562

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