Entscheidungsstichwort (Thema)
Begründung einer Eigenbedarfskündigung: Auswechseln von Kündigungsgründen
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Ein Auswechseln von Kündigungsgründen hinsichtlich der Person, deretwegen ein Eigenbedarf geltend gemacht wird, ist unzulässig.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734527 |
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