Entscheidungsstichwort (Thema)

Modernisierung des Mietshauses: Duldungspflicht des Mieters als Voraussetzung für Mieterhöhung

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die einseitige Mieterhöhung nach Modernisierung (hier: Wärmedämmung der Haus-Außenfassade) setzt die Duldungspflicht des Mieters zur Modernisierungsmaßnahme voraus. Die Duldungspflicht wird allein durch die schriftliche Mitteilung des Vermieters über die nicht unerhebliche, beabsichtigte Maßnahme sowie die zu erwartende Mieterhöhung bewirkt.

 

Normenkette

BGB § 541b Abs. 2; MietHöReglG § 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 541755

WuM 1999, 113

IPuR 1999, 46

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