Entscheidungsstichwort (Thema)
Modernisierung des Mietshauses: Duldungspflicht des Mieters als Voraussetzung für Mieterhöhung
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die einseitige Mieterhöhung nach Modernisierung (hier: Wärmedämmung der Haus-Außenfassade) setzt die Duldungspflicht des Mieters zur Modernisierungsmaßnahme voraus. Die Duldungspflicht wird allein durch die schriftliche Mitteilung des Vermieters über die nicht unerhebliche, beabsichtigte Maßnahme sowie die zu erwartende Mieterhöhung bewirkt.
Normenkette
BGB § 541b Abs. 2; MietHöReglG § 3
Fundstellen
Haufe-Index 541755 |
WuM 1999, 113 |
IPuR 1999, 46 |
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