Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirksamkeit einer Verwertungskündigung: Beabsichtigter Verkauf einer entmieteten Eigentumswohnung zwecks Deckung eines Kredits für ein Eigenheim
Orientierungssatz
Gelingt es einem Wohnungseigentümer trotz entsprechender Versuche nicht, die Wohnung in vermietetem Zustand zu verkaufen, und benötigt er den Verkaufserlös um damit einen infolge von Zinssteigerungen stark verteuerten Kredit für das von ihm bewohnte Eigenheim zurückzuzahlen, ist eine Verwertungskündigung nach BGB § 564b Abs 2 S 1 Nr 3 gerechtfertigt (vergleiche BVerfG, 1989-02-14, 1 BvR 1131/87, NJW 1989, 972).
Fundstellen
Dokument-Index HI1735315 |
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