Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch des geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehemannes gegen die in der Ehewohnung verbliebene Ehefrau auf Zustimmung zur Mietvertragskündigung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Nach der Ehescheidung kann der ausgezogene unterhaltspflichtige Ehemann von der geschiedenen Ehefrau grundsätzlich nicht die Zustimmung zur Kündigung der zuvor gemeinsam angemieteten Ehewohnung verlangen.

 

Normenkette

BGB §§ 535, 564, 1569

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537845

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