Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiederaufleben des Mietminderungsanspruches

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Das infolge vorbehaltloser Mietzinszahlung verwirkte Minderungsrecht des Mieters lebt auch auf bei Mieterhöhung aufgrund einer Indexklausel oder bei erheblicher Verstärkung des Mangels.

 

Normenkette

BGB § 537 Abs. 1, § 539

 

Fundstellen

Haufe-Index 537844

WuM 1998, 20

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