Entscheidungsstichwort (Thema)

Titelumschreibung nach Bildung von Wohnungseigentum

 

Orientierungssatz

Ist in der vollstreckbaren Urkunde als Haftungsgegenstand ein Grundstück genannt, so kann in das daraus gemäß WoEigG § 3, WoEigG § 8 entstandene Wohnungseigentum ohne Umschreibung der Vollstreckungsklausel vollstreckt werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731383

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