Entscheidungsstichwort (Thema)
Titelumschreibung nach Bildung von Wohnungseigentum
Orientierungssatz
Ist in der vollstreckbaren Urkunde als Haftungsgegenstand ein Grundstück genannt, so kann in das daraus gemäß WoEigG § 3, WoEigG § 8 entstandene Wohnungseigentum ohne Umschreibung der Vollstreckungsklausel vollstreckt werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731383 |
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