Entscheidungsstichwort (Thema)
Einliegerkündigung: Umgewandelte Trinkhalle als dritte Wohnung des Vermieters
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Leerstehender Wohnraum, der zu Beginn des Mietverhältnisses über eine weitere Wohnung im Haus als sog Trinkhalle genutzt wurde, rechnet als dritte Wohnung, so daß eine Einliegerkündigung ausgeschlossen ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738340 |
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