Entscheidungsstichwort (Thema)

Einliegerkündigung: Umgewandelte Trinkhalle als dritte Wohnung des Vermieters

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Leerstehender Wohnraum, der zu Beginn des Mietverhältnisses über eine weitere Wohnung im Haus als sog Trinkhalle genutzt wurde, rechnet als dritte Wohnung, so daß eine Einliegerkündigung ausgeschlossen ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738340

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