Entscheidungsstichwort (Thema)

Begriff der "Wohnung". Sonderkündigungsbefugnis des Vermieters nach Zusammenfassung zweier Wohnungen eines Dreifamilienhauses zur Eigennutzung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Ausreichend zur Annahme einer Wohnung iSd BGB § 564b Abs 4 ist es, wenn bei den Räumlichkeiten diejenigen Einrichtungen vorhanden sind, die es einem Mieter gestatten, seine elementaren Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Die dem Mieter nicht bekannte Baurechtswidrigkeit der Wohnung steht nicht entgegen.

2. Will der Vermieter die dritte Wohnung im Haus der selbstgenutzten Wohnung zurechnen, so daß der Charakter des Zweifamilienhauses auf Dauer besteht, muß er den Mieter bei Anmietung davon in Kenntnis setzen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

1. Zitierung zu Leitsatz 1: Anschluß LG Lübeck, 1991-12-03, 6 S 305/91, WuM 1992, 616.

2. Zitierung zu Leitsatz 2: Vergleiche LG Memmingen, 1992-01-15, 1 S 1964/91, NJW-RR 1992, 523.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736237

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