Entscheidungsstichwort (Thema)
Passivlegitimation für einen Schadenersatzanspruch wegen einer Notstandshandlung
Orientierungssatz
Ein Schadenersatzanspruch aus BGB § 904 S 2 wegen einer Notstandshandlung (hier: wegen Schäden am Nachbargrundstück bei Löscharbeiten der Feuerwehr durch Verschmutzung der Kanalisation mit Asche und Abfällen) richtet sich nicht gegen den Handelnden, sondern gegen den Begünstigten.
Fundstellen
Haufe-Index 1733230 |
NZM 1999, 95 |
MDR 1998, 1166 |
MDR 1998, 780 |
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