Entscheidungsstichwort (Thema)

Passivlegitimation für einen Schadenersatzanspruch wegen einer Notstandshandlung

 

Orientierungssatz

Ein Schadenersatzanspruch aus BGB § 904 S 2 wegen einer Notstandshandlung (hier: wegen Schäden am Nachbargrundstück bei Löscharbeiten der Feuerwehr durch Verschmutzung der Kanalisation mit Asche und Abfällen) richtet sich nicht gegen den Handelnden, sondern gegen den Begünstigten.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733230

NZM 1999, 95

MDR 1998, 1166

MDR 1998, 780

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