Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Einseitiger Übergang des Vermieters zur Wärmelieferung

 

Leitsatz (amtlich)

Bei bestehendem Mietvertrag kann der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters grundsätzlich nur dann zur Wärmelieferung übergehen, wenn er lediglich die Positionen der Heizkosten in Rechnung stellt, zu deren Übernahme der Mieter vertraglich verpflichtet ist, insbesondere also ohne Instandhaltungs- und Erneuerungsrücklagen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739027

NZM 2001, 90

ZMR 2000, 835

IPuR 2001, 56

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