Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungsvermittlung: Anspruch auf Maklerprovision, wenn der die Mietwohnung vermittelnde Mitarbeiter des Maklers gleichzeitig als Verwalter für den Vermieter tätig wird

 

Leitsatz (amtlich)

Ist ein Mitarbeiter des Maklers gleichzeitig als Verwalter für den Vermieter der vermittelten Wohnung tätig und hat dieser Mitarbeiter für den Makler die Mietwohnung vermittelt, ist ein Anspruch des Maklers auf Erhebung einer Maklerprovision ausgeschlossen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736264

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