Entscheidungsstichwort (Thema)

WEG-Verfahren: Beschlußanfechtung durch den Ersteigerer von Wohnungseigentum. WEG-Verfahren: keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verschuldeter Versäumung der Anfechtungsfrist

 

Orientierungssatz

1. Vorliegend bleibt offen, ob der Ersteigerer einer Eigentumswohnung zur Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen berechtigt ist, die vor dem Zuschlag gefaßt wurden, wenn die Anfechtungsfrist im Zeitpunkt des Zuschlags noch nicht abgelaufen war.

2. Der Ersteigerer kann jedenfalls dann wegen verschuldeter Versäumung der Anfechtungsfrist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten, wenn er sich nicht spätestens im Zeitpunkt der Rechtskraft des Zuschlagbeschlusses um die Beschlußlage der Eigentümergemeinschaft, insbesondere insoweit als noch Anfechtungsfristen liefen, kümmert (vergleiche OLG Köln, 1979-01-15, 16 Wx 106/78, JMBl NW 1979, 141; BayObLG München, 1989-01-27, BReg 2 Z 67/88, NJW-RR 1989, 656; OLG Oldenburg (Oldenburg) 1989-06-14, 5 W 58/89, MDR 1989, 916 und BayObLG München, 1987-07-25, BReg 2 Z 198/83, Rpfleger 1984, 428).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734356

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