Entscheidungsstichwort (Thema)
Inanspruchnahme des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Rückstände aus einer Jahresabrechnung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Haften nach der Teilungserklärung Veräußerer und Erwerber gesamtschuldnerisch für etwaige Rückstände gegenüber der Gemeinschaft, so kann die Gemeinschaft den Erwerber in Anspruch nehmen, auch wenn dieser zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Nachgehend
OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 10.08.1990; Aktenzeichen 20 W 113/90) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1738217 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen