Entscheidungsstichwort (Thema)

Inanspruchnahme des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Rückstände aus einer Jahresabrechnung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Haften nach der Teilungserklärung Veräußerer und Erwerber gesamtschuldnerisch für etwaige Rückstände gegenüber der Gemeinschaft, so kann die Gemeinschaft den Erwerber in Anspruch nehmen, auch wenn dieser zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.

 

Nachgehend

OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 10.08.1990; Aktenzeichen 20 W 113/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738217

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