Orientierungssatz

1. Wenn eine Mietwohnung entgegen mietvertraglicher Vereinbarungen bei Vertragsbeendigung in unrenoviertem Zustand zurückgegeben wird, kann im Rahmen des Schadenersatzanspruches des Vermieters, der auch den Mietausfallschaden umfaßt, grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß die Wohnung in renoviertem Zustand sofort hätte weitervermietet werden können. Ein Anspruch auf Ersatz des Mietausfalls besteht dann für die tatsächliche Dauer der Renovierungsarbeiten, sofern nicht erkennbar ist, daß die Renovierungsarbeiten seitens des Vermieters schuldhaft verzögert worden wären.

2. Ein mietvertraglicher Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Zahlung von Kabelfernsehgebühren kann auch dann bestehen, wenn der Vermieter selbst nicht Vertragspartner der Kabelgesellschaft ist (hier: aufgrund einer Vertragsregelung über die Umlagefähigkeit von "Antennenkosten").

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1760350

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