Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens. zur Wohnungsgröße als zugesicherte Eigenschaft
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag ist nicht ohne weiteres eine Zusicherung einer Eigenschaft der Mietsache. Die Mieterhöhung kann daher nach der tatsächlichen Wohnungsgröße vorgenommen werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1733939 |
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