Entscheidungsstichwort (Thema)
Personengebundenheit einer Untervermietungserlaubnis. berechtigtes Interesse des Mieters an einer Untervermietung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Die stets personenbezogene Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung ist vor jeweiliger Untervermietung bei dem Vermieter einzuholen.
2. Ein Anspruch auf die Untervermietungserlaubnis setzt auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit zur Untervermietung voraus.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung zu Leitsatz 1: Anschluß KG Berlin, 1992-06-11, 8 RE Miet 1946/92, WuM 1992, 350.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738532 |
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