Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhung für Wohnraum: Bindung des Vermieters durch eine unwirksame Indexklausel
Leitsatz (amtlich)
Die Unwirksamkeit der vereinbarten Indexklausel hat nicht zur Folge, daß die Indexierung völlig unbeachtlich bleiben muß. Vielmehr ergibt sich aus dieser Vereinbarung eine nach MHG § 1 (juris: MietHöReglG) zu beachtende Begrenzung der Mieterhöhung zusätzlich zu der sich aus MHG § 2 ergebenden Einschränkungen, daß die Miete nicht die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen darf.
Fundstellen
Haufe-Index 1735098 |
WuM 1998, 603 |
IPuR 1998, 53 |
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