Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhung für Wohnraum: Bindung des Vermieters durch eine unwirksame Indexklausel

 

Leitsatz (amtlich)

Die Unwirksamkeit der vereinbarten Indexklausel hat nicht zur Folge, daß die Indexierung völlig unbeachtlich bleiben muß. Vielmehr ergibt sich aus dieser Vereinbarung eine nach MHG § 1 (juris: MietHöReglG) zu beachtende Begrenzung der Mieterhöhung zusätzlich zu der sich aus MHG § 2 ergebenden Einschränkungen, daß die Miete nicht die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigen darf.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735098

WuM 1998, 603

IPuR 1998, 53

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