Es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 09.06.2004
zu Tagesordnungspunkt 2 mit folgendem Inhalt:
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn F für das Geschäftsjahr 2003 mit 92,56 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn S für das Geschäftsjahr 2003 mit 92,51 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Dr. A für das Geschäftsjahr 2003 mit 92,65 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn P für das Geschäftsjahr 2003 mit 92,57 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn S für das Geschäftsjahr 2003 mit 92,60 % die Entlastung erteilt.
zu Tagesordnungspunkt 3 mit folgendem Inhalt:
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn V für das Geschäftsjahr 2003 mit 97,62 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Kl für das Geschäftsjahr 2003 mit 90,22 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn B für das Geschäftsjahr 2003 mit 90,20 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Eh für das Geschäftsjahr 2003 mit 90,10 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Bö für das Geschäftsjahr 2003 mit 90,25 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Ha für das Geschäftsjahr 2003 mit 90,23 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Frau Kö für das Geschäftsj ahr 2003 mit 90,23 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Dr. Pl für das Geschäftsjahr 2003 mit 90,24 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Seh für das Geschäftsjahr 2003 mit 90,24 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn So für das Geschäftsjahr 2003 mit 90,23 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn We für das Geschäftsjahr 2003 mit 90,24 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Prof. Wi für das Geschäftsjahr 2003 mit 89,63 % die Entlastung erteilt
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Dr. F für das Geschäftsjahr 2003 mit 89,5.2 % die Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Herrn Uh für das Geschäftsjahr 2003 mit 89,65 % die Entlastung erteilt.
zu Tagesordnungspunkt 4 mit folgendem Inhalt:
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates Herrn Dr. V, Düsseldorf, mit 93,44 % zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag des Aufsiehtsrates Herrn Dr. Peter Gl, Kronberg/Taunus, mit 98,88 % zum heuen Mitglied des Aufsichtsrates; gewählt.
- zu Tagesordnungspunkt 6 mit folgendem Inhalt: Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat der Ermächtigung der Gesellschaft, bis zum 08.12.2005 eigene Aktien zu erwerben, mit 93,38 %, d. h. mit drei Vierteln des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals zugestimmt.
zu Tagesordnungspunkt 7 mit folgendem Inhalt:
Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat den vorgeschlagenen Satzungsänderungen mit 93,15 % zugestimmt.
zu Tagesordnungspunkt 8 mit folgendem Inhalt Die Hauptversammlung hat entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates die HA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mit 93,21 % zum Abschlußprüfer und zum Konzernabschlußprüfer für das Geschäftsjahr 2004 bestellt.
nichtig sind.
Der Beitritt des Klägers zu 1.) als Streithelfer zur Klage des Klägers zu 2.) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention des Klägers zu L), diese hat dieser selbst zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist eine Finanzholding mit den Kerngeschäftsfeldern Wohnimmobilien und Industriebeteiligungen. Wegen des weiteren Unternehmensgegenstandes und der Tätigkeit der Beklagten sowie deren wirtschaftlicher Entwicklung in den letzten Jahren wird auf die in Ablichtung zu der Akte g...