Entscheidungsstichwort (Thema)
Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung: Rangklasse der Wohngeldzahlungen des Zwangsverwalters und der Zwangsverwaltervergütung
Orientierungssatz
1. Vorschüsse für Wohngeldzahlungen, die der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung erbringt, fallen im Zwangsversteigerungsverfahren nicht unter § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG (entgegen AG Aachen, 15. September 2000, 9 O 134/00, NZM 2002, 141).
2. Als notwendige Ausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG sind die Vorschüsse für die Vergütung des Zwangsverwalters nur anzusehen, wenn die Zwangsverwaltung der Substanzerhaltung dient.
3. Nach dem Normzweck des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG besteht keine Veranlassung, die Erstattungsfähigkeit der Verwaltervergütung über den Zeitraum hinaus auszudehnen, in dem die Erhaltungsmaßnahmen stattfinden. Denn danach reduzieren sich die Aktivitäten des Zwangsverwalters auf eine reine Verwaltungstätigkeit.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1735835 |
ZMR 2002, 977 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen