Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage der fristlosen Kündigung bei unerlaubter Untervermietung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Auch eine unerlaubte Untervermietung berechtigt den Vermieter erst dann zur fristlosen Kündigung, wenn der Vermieter dadurch in seinen Rechten so erheblich verletzt worden ist, daß eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für ihn unzumutbar geworden ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1730910 |
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