Entscheidungsstichwort (Thema)
Einstweilige Verfügung gegen den nichtehelichen Lebenspartner: Betretensverbot für die gemeinsame Wohnung
Orientierungssatz
Ein nichtehelicher Lebenspartner kann dem anderen im Wege der einstweiligen Verfügung das Betreten der gemeinsam gemieteten Wohnung untersagen lassen, wenn es mehrfach zu massiven körperlichen Übergriffen des Antragsgegners gekommen ist (hier: Gefahr für Leib und Leben durch schwere tätliche Angriffe und Morddrohungen).
Fundstellen
Haufe-Index 1738370 |
FamRZ 2002, 405 |
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