Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Abrechnung der Warmwasserkosten nach dem Pauschalwertverfahren bei unterlassener Verbrauchserfassung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

In die Jahresabrechnung können die Kosten der Warmwasseraufbereitung der verbundenen Heizungsanlage nicht von vornherein nach dem Pauschalwertverfahren mit 18% der Brennstoffkosten aufgenommen werden, wenn bei Fehlen der Ablesewerte des Verbrauchs Vergleichswerte zum Verbrauch aus früheren Abrechnungsperioden herangezogen werden können. Die ordnungsgemäße Verwaltung erfordert, daß die Eigentümerversammlung in Kenntnis differenzierender Wohngeldabrechnung den Beschluß über die Jahresabrechnung faßt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738776

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