Entscheidungsstichwort (Thema)
Beweiswert eines Regressionsmietspiegels im Mieterhöhungsprozeß
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der nach der Regressionsmethode erstellte Regressionsmietspiegel Freiburg 1994 ist als ordnungsgemäß aufgestellter Mietspiegel geeignet, von dem Fachgericht bei der Ermittlung der Ortsüblichkeit eines geforderten Mietzinses verwendet zu werden. Dies gilt auch, soweit die erhöhte Miete vor Inkrafttreten aber nach dem Erhebungsstichtag des Mietspiegels verlangt wird.
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs) 2. Zitierung: Vergleiche LG Frankfurt, 1991-06-18, 2/11 S 805/90, ZMR 1991, 391.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734602 |
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