Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhungsprozeß: Verwertbarkeit eines mittels Regressionsanalyse erstellten Mietspiegels

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Mietspiegel Frankfurt/M 1990 ist als Erkenntnismittel zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch das Gericht geeignet ungeachtet des Gutachterstreits über die statistische Methode der seiner Aufstellung zugrundeliegenden Regressionsanalyse.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierungen: Festhaltung LG Frankfurt, 1991-06-18, 2/11 S 305/90, WuM 1991, 595; vergleiche OLG Hamm, 1983-03-03, 4 REMiet 9/82, WuM 1983, 108.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738232

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