Entscheidungsstichwort (Thema)
Verletzung beruflicher Pflichten
Leitsatz (amtlich)
Im Geschäftsverkehr ist neben der Berufsbezeichnung “Steuerberater” der Zusatz “Zertifizierter Finanzplaner (FH)” unzulässig und stellt eine Berufspflichtverletzung gemäß § 43 StBerG dar. Dagegen begegnet ein entsprechender Hinweis wie “Tätigkeitsschwerpunkt Finanzplanung” keinen rechtlichen Bedenken.
Normenkette
GG Art. 12; StBerG §§ 43, 57, 57a, 89-90
Tenor
Dem Steuerberater W… wird wegen schuldhafter Verletzung seiner beruflichen Pflichten ein
Verweis
erteilt. Außerdem wird gegen ihn eine
Geldbuße von 500,-- Euro
verhängt.
Der Steuerberater hat die Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
I.
Der Steuerberater W… wurde in G… geboren. Nachdem er seine Schulausbildung mit der Fachschulreife abgeschlossen hatte, war er als Gehilfe im steuerberatenden Beruf tätig. 1978 bestand er die Prüfung als Steuerbevollmächtigter und wurde nach bestandener Prüfung 1984 als Steuerberater bestellt. Seitdem ist er als Steuerberater tätig. Neben seiner teilzeitbeschäftigten Ehefrau arbeiten eine weitere Teilzeitkraft sowie ein Mitarbeiter in seiner Kanzlei. (…)
Entscheidungsgründe
II.
In der Hauptverhandlung wurden folgende Feststellungen getroffen:
Vorgeschichte der Pflichtverletzung
Der Steuerberater nahm an der Fachhochschule Frankfurt am Main – University of Applied Sciences – an der beruflichen Weiterbildung “Private Finanzplanung” teil. In der von der Fachhochschule herausgegebenen Beschreibung dieser Weiterbildung heißt es u.a.:
“Zert_FP
Ganzheitliche Vermögensgestaltungsberatung – Private Finanzplanung
Konzept:
Die Designation Zert_FP steht für eine berufliche Qualifizierung, die dem Vermögensberater umfassende und ganzheitliche Problemlösungskompetenzen für alle Lebenslagen vermittelt und die zunehmend deutlicher vom Gesetzgeber verlangt wird. Das weiterbildende Studium zeichnet sich durch konsequenten Anwendungs- und Praxisbezug aus. Die Beschränkung der Teilnahmezahl auf 18 sichert intensives Arbeiten und individuelle Betreuung. Das Studienprogramm integriert die Themen Vermögensanlagen, Versicherungen, Finanzierungen und Vorsorgeplanungen. Die Sachgebiete werden interdependent auch unter rechtlichen und Marketinggesichtspunkten behandelt. Die staatliche Hochschule gewährleistet die in diesem Zusammenhang bedeutsame Unabhängigkeit. Ziel ist die Befähigung der Teilnehmer, anlage- und anlegergerechte Beratungsleistungen im Rahmen einer ganzheitlichen Vermögensgestaltung zu erbringen.
Sie lernen dabei,
sich fachlich und selbständig in Sachgebiete einzuarbeiten,
im Team – mit anderen Teilnehmern – zu arbeiten,
Fragestellungen unter sich ändernden Bedingungen zu lösen.
Teilnahmevoraussetzungen:
In der Regel wird ein Hochschulabschluss in rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fächern vorausgesetzt. Die Weiterbildung steht aber auch qualifizierten Praktikern aus einschlägigen Berufsfeldern (z.B. Anlage- und Vermögensberatung, Steuer- und Wirtschaftsberatung) nach Aufnahmebescheid offen.
Studiendauer, -form und Prüfungen:
Das inhaltlich und zeitlich gestraffte Studium erstreckt sich jetzt über 4 Monate Präsenzphase mit ca. 190 Stunden Lehrveranstaltungen. Es schließt sich eine zweimonatige Hausarbeitsphase an. Ende September findet das Abschlusskolloquium statt. Das Studium beginnt mit einem einwöchigen Block, weitere Termine finden in der Regel vierzehntäglich freitags/samstags von 9–17 Uhr statt (insgesamt 24 Präsenztage). Thematische Lehreinheiten werden mit schriftlichen Tests abgeschlossen. Für die Erlangung des Zertifikats ist ferner die Anfertigung und Präsentation einer Privaten Finanzplanung erforderlich.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung führt zu dem Zertifikat der Fachhochschule Frankfurt am Main – University of Applied Sciences –
Zert_FP
Zertifizierter Finanzplaner
und zu der Berechtigung, diese Designation zu führen.
(…)
Teilnahmeentgelt: Euro 3.590,-- (einschließlich der Lehr- und Studienmaterialien sowie Prüfungen).”
Auf Anfrage der Steuerberaterkammer Südbaden teilte die Fachhochschule Frankfurt am Main im Februar 2006 u.a. mit:
“Die Designation “Zert_FP” (Zertifizierter Finanzplaner) ist kein akademischer Grad, sondern dokumentiert den erfolgreichen Abschluss des weiterbildenden Studiums “Private Finanzplanung”. Mit dem erfolgreichen Abschluss verleiht die Fachhochschule Frankfurt am Main den Absolventen das Recht, diese geschützte Wortmarke im beruflichen Verkehr zu führen. Unberührt hiervon bleiben berufs- und standesrechtliche Regelungen. Hiervon werden die Teilnehmer der beruflichen Weiterbildung in Kenntnis gesetzt.”
Die Pflichtverletzung
Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung führte der Steuerberater ab Sommer 2005 im Geschäftsverkehr als Zusatz zu seiner Berufsbezeichnung den Titel “Zertifizierter Finanzplaner (FH)”. Mit Vereinbarung vom 28.07.2005 übernahm der Steuerberater für die Eheleute M…. Finanzdienstleistungen gegen Honorar. Dabei erläuterte er seinen Mandanten, die keine risikobehaftete Gel...