Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietminderung bei Wohnraummiete: Zugangsverweigerung für Lebensgefährten der Mieterin

 

Orientierungssatz

Das Gebrauchsrecht des Mieters beinhaltet auch das Recht, in den Mieträumen nach eigenem Belieben Besucher zu empfangen. Verweigert der Vermieter dem Lebensgefährten der Mieterin den Zugang zur Wohnung, liegt ein Mietmangel vor, der die Gebrauchstauglichkeit aufhebt und die Mieterin zur Minderung des Mietzinses auf Null berechtigt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736602

NJW-RR 2001, 8

NZM 2001, 232

ZMR 2000, 385

IPuR 2000, 45

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