Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung mit Instandsetzung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung und gleichzeitiger Instandsetzung ist unwirksam, wenn sie nicht hinreichend erläutert ist.

 

Orientierungssatz

Wurden mit den Modernisierungsmaßnahmen gleichzeitig Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, hat der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung die konkret durchgeführten Maßnahmen zu benennen und die einzelnen Rechnungspositionen darzustellen. Sofern eine strikte Kostentrennung wegen Überschneidung der Bereiche nicht möglich ist, hat der Vermieter zumindest darzulegen und zu erläutern, um welche Quote er die Modernisierungskosten wegen ersparter Instandsetzungsarbeiten vermindert hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739588

WuM 2001, 613

IWR 2002, 71

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