Entscheidungsstichwort (Thema)

Nutzungsverhältnisse für ein Erholungsgrundstück im Beitrittsgebiet: Umfang der erforderlichen Schriftform. Nutzungsverhältnisse für ein Erholungsgrundstück im Beitrittsgebiet: Kündbarkeit

 

Orientierungssatz

1. Ein Nutzungsvertrag für ein Erholungsgrundstück ist in der ehemaligen DDR auch dann wirksam zustande gekommen, wenn der Vertrag von dem Berechtigten nicht unterzeichnet worden ist.

Dem Schriftformerfordernis nach ZGB § 312 Abs 1 (juris: ZGB DDR) ist bereits dann Genüge getan, wenn der die Nutzung überlassende schriftlich erklärt hat, die Bodenfläche dem Berechtigten zur Nutzung überlassen zu wollen und dies auch tatsächlich geschehen ist.

2. Eine Kündigung des - wirksamen - Nutzungsvertrages ist gem ZGB § 314 Abs 4 S 2 nicht möglich, wenn auf dem Grundstück (vereinbarungsgemäß) ein Wochenendhaus errichtete worden ist. Das Nutzungsverhältnis kann gegen den Willen des Berechtigten nur durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738417

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