Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentumssache: Erfüllungseinwand nach Bestandskraft des Beschlusses über die Jahresabrechnung

 

Orientierungssatz

Die Bestandskraft des Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung schließt den Einwand der Erfüllung durch den nach dem Abrechnungsergebnis zahlungspflichtigen Wohnungseigentümer nicht aus (entgegen BayObLG München, 8. April 2004, 2Z BR 193/03, ZMR 2005, 65 ff.).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735023

ZMR 2006, 77

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?