Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentumssache: Erfüllungseinwand nach Bestandskraft des Beschlusses über die Jahresabrechnung
Orientierungssatz
Die Bestandskraft des Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung schließt den Einwand der Erfüllung durch den nach dem Abrechnungsergebnis zahlungspflichtigen Wohnungseigentümer nicht aus (entgegen BayObLG München, 8. April 2004, 2Z BR 193/03, ZMR 2005, 65 ff.).
Fundstellen
Haufe-Index 1735023 |
ZMR 2006, 77 |
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