Entscheidungsstichwort (Thema)

Durchsuchung einer im Mitgewahrsam des Schuldners stehenden Gemeinschaftswohnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung

 

Orientierungssatz

Die gemäß GG Art 13 Abs 2 richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung nach ZPO § 758 darf weder von dem Schuldner noch von Mitbewohnern der betroffenen Räume abgewehrt werden (So auch OLG Stuttgart, 1980-11-21, 8 W 453/80, Rpfleger 1981, 152; So auch, LG Wiesbaden, 1980-12-02, 4 T 446/80, DGVZ 1981, 60; Entgegen AG München, 1980-07-30, 33 MD 2694/80, DGVZ 1981, 117).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730172

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