Entscheidungsstichwort (Thema)

Betreten der Wohnung zur Heizkostenablesung

 

Orientierungssatz

Der Mieter ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Ablesung der Heizkostenverteiler in der Wohnung zu dulden; dazu gehört auch, daß er den Beauftragten den Zutritt in die Räume gewährt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730094

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