Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentumsverfahren: Streitwert einer Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage des WEG § 18 (juris: WoEigG) wegen Wohngeldrückständen bemißt sich nach dem Verkehrswert der Eigentumswohnung.
Fundstellen
Haufe-Index 1738964 |
WuM 1998, 374 |
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