Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentumsverfahren: Streitwert einer Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage des WEG § 18 (juris: WoEigG) wegen Wohngeldrückständen bemißt sich nach dem Verkehrswert der Eigentumswohnung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738964

WuM 1998, 374

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