Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Fremdvermietung einer im Aufteilungsplan als Hausmeisterwohnung bezeichneten Wohnung
Orientierungssatz
1. Der nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung enthaltenen Ausweisung einer Wohneinheit als "Wohnung für den Hausmeister" kommt nicht die Bedeutung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne des WEG § 10 Abs 1 S 2 (juris: WoEigG) zu.
2. Der im Aufteilungsplan vermerkte Gebrauchszweck ist nicht verbindlich. Vielmehr kommt ihm die Qualität eines Nutzungsvorschlags zu.
3. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist auch bei tatsächlicher aufteilungsplangemäßer Nutzung berechtigt, nunmehr eine Fremdvermietung mit Stimmenmehrheit zu beschließen. Einstimmigkeit ist nicht erforderlich.
Fundstellen
Haufe-Index 1737959 |
ZMR 2000, 628 |
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