Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentumssache: Streitwertbemessung bei Entziehungsklage
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Streitwert der Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums wegen säumiger Wohngeldzahlungen bemißt sich nicht am Verkehrswert des Eigentums, sondern an der Höhe des den Anlaß der Klage bildenden Wohngeldbetrages (entgegen OLG Karlsruhe, 1980-03-25, 15 W 54/79, Rpfleger 1980, 308).
Fundstellen
Dokument-Index HI1732740 |
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