Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Rückzahlungsanspruch des Mieters bei "gleitender Nichtigkeit" wegen Mietpreisüberhöhung

 

Leitsatz (amtlich)

Die sog gleitende Nichtigkeit führt nicht dazu, daß bei jedem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete dem dadurch zulässig gewordenen Mietzins jeweils noch ein Zuschlag von 20% hinzuzusetzen ist. Bei der Berechnung des Rückzahlungsanspruchs des Mieters ist die gestiegene ortsübliche Vergleichsmiete vielmehr nur und insoweit zu berücksichtigen, wie sie den bei Vertragsschluß zulässigen und insoweit wirksam vereinbarten Mietzins übersteigt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739271

NJW-RR 1999, 1170

NZM 1999, 662

WuM 1999, 634

IPuR 1999, 43

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