Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Kündigung der Ehewohnung durch den alleinmietenden Ehemann unter der Bedingung der Vertragsfortsetzung mit der Ehefrau

 

Orientierungssatz

1. Ein alleinmietender Ehemann kann grundsätzlich die Kündigung des Mietvertrages über die Ehewohnung wirksam unter der Bedingung erklären, dass das Mietverhältnis mit seiner Ehefrau fortgesetzt wird.

2. Jedoch kann der (unbedingten) Kündigung durch den Alleinmieter im Einzelfall (unter Beachtung des Interesses des Vermieters an einer für ihn klaren Rechtslage) die Anerkennung unter dem Gesichtspunkt der Rechtsmißbräuchlichkeit zu versagen sein. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Kündigung ohne Rücksicht auf eine gesicherte künftige Unterbringung der Ehefrau und der gemeinsamen Kinder ausgesprochen wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738503

FamRZ 2002, 818

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