Entscheidungsstichwort (Thema)

Unanwendbarkeit des BGB § 326 im Rahmen eines laufenden Mietverhältnisses. Klage auf Durchführung von Schönheitsreparaturen

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Im Falle der Doppelvermietung entfällt der Erfüllungsanspruch eines Mieters nicht bereits deshalb, weil einem anderen Mieter der unmittelbare Besitz an den Mieträumen bereits überlassen worden ist.

2. Für eine Erfüllungsklage des Mieters fehlt es in diesen Fällen regelmäßig nicht am Rechtsschutzbedürfnis.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734727

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