Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung eines Studenten wegen unbefugter Untervermietung während Auslandsaufenthalts

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken des studentischen Mieters der in Hamburg belegenen, regelmäßig zeitweilig weiterbenutzten Wohnung begründet kein Recht zur teilweisen Untervermietung. Kündigt der Mieter das Untermietverhältnis fristlos nach der Abmahnung des Vermieters, so beläßt er dem Dritten nicht den unbefugt überlassenen Gebrauch, so daß die nachfolgende fristlose Kündigung des Vermieters unwirksam ist.

 

Normenkette

BGB § 549 Abs. 2, § 553

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541949

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