Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründung einer Kündigung wegen Hinderung des Vermieters an einer wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks. notwendiger Inhalt der Kündigungserklärung. Unwirksamkeit der Kündigung bei beabsichtigtem Verkauf zu Spekulationszwecken. erheblicher Nachteil für den Vermieter

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Kündigung aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung des vermieteten Grundstücks durch Verkauf muß die Vernünftigkeit der Verkaufsabsicht nachvollziehbar darlegen und den erheblichen Nachteil des Vermieters bei Hinderung der Verwertung bezeichnen. Der Verkauf zu Spekulationszwecken ist keine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks. Vernünftig kann die Investition des Verkaufserlöses für ein vermietendes Wirtschaftsunternehmen in ein betrieblich erforderliches Vorhaben sein. Der Nachteil ist erheblich, wenn er zu einer in Hinsicht auf die Sozialpflichtigkeit des Vermieters unerträglichen Einschränkung der Eigentümerbefugnisse führt.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierungen: vergleiche LG Mainz, 1985-04-02, 3 S 280/84, ZMR 1986, 14; LG Traunstein, 1989-07-06, 7 S 3340/88, WuM 1989, 420 und BVerfG, 1989-02-14, 1 BvR 1131/87, NJW 1989, 972.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734162

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