Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegungs- und Beweislast des Vermieters bei Kündigung wegen Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks. Unzulässigkeit des Sachverständigenbeweises. Dauer der Kündigungswirkung bei Verkauf. an den Erwerber zu zahlende Entschädigung kein wirtschaftlicher Nachteil

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die behauptete Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung des vermieteten Grundstücks durch Verkauf muß im Kündigungsschreiben vom Vermieter so dargelegt werden, daß dem Mieter die Gelegenheit zur Rechtsverteidigung gegeben ist. Sachverständigenbeweis hierzu kann nicht erhoben werden. Die Kündigung wirkt grundsätzlich nicht über den Zeitpunkt der Grundbuchumschreibung auf einen Erwerber fort. Allein die Vereinbarung im Kaufvertrag, daß der Veräußerer dem Erwerber eine Entschädigung für die Dauer bis zur Räumung durch den Mieter zu zahlen habe, bewirkt keinen erheblichen Nachteil, den der Vermieter erleiden würde.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierungen: vergleiche LG Darmstadt, 1986-05-23, 17 S 412/85, WuM 1987, 320; LG Osnabrück, 1989-10-18, 1 S 248/89, WuM 1990, 81; LG Aachen, 1989-04-28, 3 T 137/89, WuM 1990, 27; AG Landshut, 1989-06-28, 3 C 122/89, WuM 1989, 422 und BVerfG, 1989-02-14, 1 BvR 1131/87, NJW 1989, 972.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734176

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