Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietvertrag: Formularmäßige Vereinbarung von starren Höchst- oder Mindestfristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Formularmietvertraglich vereinbarte starre Höchst- oder Mindestfristen zu Schönheitsreparaturmaßnahmen des genossenschaftlichen Wohnungsnutzer/Wohnungsmieters halten der Inhaltskontrolle nicht stand, wenn die Pflicht des Mieters nicht am Zustand des Mietobjekts, sondern allein am Fristenablauf festgemacht ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738833

NZM 2004, 295

NZM 2004, 760

WuM 2004, 194

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