Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietvertrag: Formularmäßige Vereinbarung von starren Höchst- oder Mindestfristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Formularmietvertraglich vereinbarte starre Höchst- oder Mindestfristen zu Schönheitsreparaturmaßnahmen des genossenschaftlichen Wohnungsnutzer/Wohnungsmieters halten der Inhaltskontrolle nicht stand, wenn die Pflicht des Mieters nicht am Zustand des Mietobjekts, sondern allein am Fristenablauf festgemacht ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1738833 |
NZM 2004, 295 |
NZM 2004, 760 |
WuM 2004, 194 |
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