Entscheidungsstichwort (Thema)

Heizkostenverteilung zwischen Vor- und Nachmieter

 

Orientierungssatz

1. Zieht der Vormieter während der laufenden Heizperiode aus, so ist der verbrauchsabhängige Teil der Heizkosten zwischen Vor- und Nachmieter auf der Basis einer vorzunehmenden Zwischenablesung der Heizkostenverteiler aufzuteilen. Eine Zwischenabrechnung kann nicht verlangt werden (vergleiche LG Hamburg, 1985-02-07, 7 S 189/84, ZMR 1986, 15).

2. Unterbleibt die Zwischenablesung, so ist HeizkostenV § 12 Abs 1 Nr 4 analog anzuwenden (entgegen LG Köln, 1987-05-07, 1 S 379/86, WuM 1987, 257).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734687

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