Entscheidungsstichwort (Thema)
Formularmäßiger Ausschluß des Kündigungsrechts bei Versagung einer Untermieterlaubnis
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Das Recht des Mieters, bei Versagung einer Untermieterlaubnis das Mietverhältnis nach BGB § 549 Abs 1 S 2 zu kündigen, kann jedenfalls bei Wohnraummietverhältnissen formularmäßig nicht ausgeschlossen werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737287 |
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