Entscheidungsstichwort (Thema)

Formularmäßiger Ausschluß des Kündigungsrechts bei Versagung einer Untermieterlaubnis

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Das Recht des Mieters, bei Versagung einer Untermieterlaubnis das Mietverhältnis nach BGB § 549 Abs 1 S 2 zu kündigen, kann jedenfalls bei Wohnraummietverhältnissen formularmäßig nicht ausgeschlossen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737287

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