Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorrang der preisrechtlichen Berechnungsvorschriften gegenüber HeizkostenV. Abrechnung des Umlageausfallwagnisses. Unbeachtlichkeit überdimensionierter Heizkörper oder nicht normgerechter Heizwasserumlauf bei der Heizkostenabrechnung. Verwerfung der Heizkostenabrechnung bei fehlerhaft montierten Heizkostenverteilern
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Die preisrechtlichen Berechnungsvorschriften sind gegenüber der Heizkostenverordnung vorrangig, Überwachungs- und Pflegekosten der Heizungsanlage, die durch Arbeit des Hausmeisters gegeben sind, bleiben den Hausmeisterkosten zugeordnet.
2. Das Umlageausfallwagnis ist nicht auf die Heizkosten einer einzelnen Wohnung zu berechnen, sondern in seiner Gesamtheit auf die Wohnungsgrößen abzurechnen.
3. Fehlerhaft montierte Heizkostenverteiler führen nur dann zur Verwerfung der Heizkostenabrechnung, wenn der Fehler sich zum Nachteil des Mieters auswirken kann und nicht korrigierbar ist.
4. Überdimensionierte Heizkörper oder nicht normgerechter Heizwasserumlauf, die weder die Erfassung des Wärmeverbrauchs verfälschen noch unnötig Heizenergie verbrauchen, sind bei der Heizkostenabrechnung unbeachtlich.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732558 |
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