Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Behandlung einer NARAG-Heizung. Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Bewertungskriterien für eine Wohnanlage
Orientierungssatz
1. Bei einer NARAG-Heizung handelt es sich um eine mit Kohle betriebene Heizung und damit nicht um eine Sammel- bzw Zentralheizung. Denn unabdingbares Erfordernis für eine Sammelheizung ist, daß die Brennstoffversorgung automatisch erfolgt.
2. Für die Einordnung einer Wohnung im örtlichen Mietspiegel ist insbesondere deren Lage zu beachten. Eine zumindest durchschnittlich gute Wohnlage ist gegeben bei Grünbezug und geringer Belastung durch Straßenverkehrslärm. Ferner kann unabhängig von den wertneutralen baualterstypischen Merkmalen bezogen auf die Beschaffenheit die aufgelockerte Bauform der Wohnanlage mit großzügigen Grünflächen zwischen den Gebäuden, die den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stehen, werterhöhend berücksichtigt werden.
Nachgehend
OLG Hamburg (Urteil vom 24.07.2002; Aktenzeichen 3 U 164/01) |
Fundstellen
Haufe-Index 1738992 |
NZM 2002, 945 |
ZMR 2001, 896 |
WE 2001, 253 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen