Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufungsverfahren: Unzulässige Berufungsbegründung
Orientierungssatz
Einer zulässigen Berufungsbegründung muss entnommen werden können, in welchem Umfang das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und welche Abänderungen erstrebt werden. Der bloße Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung ohne Sachantrag kann lediglich dann als ordnungsgemäßer Berufungsantrag gewertet werden, wenn der Berufungsbegründung ansonsten hinreichend klar entnommen werden kann, ob bzw. in welchem Umfang der erstinstanzliche Klageabweisungsantrag weiterverfolgt werden soll.
Fundstellen
Haufe-Index 1739742 |
ZMR 2004, 822 |
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